| |
| Wunschleistungen |
|
<
Betreuung |
| |
| Folgende
Selbstzahlerleistungen können auf Wunsch (s. Hinweis) durchgeführt
werden: |
| |
4.-8. Schwangerschaftswoche
(SSW)
11.-14. SSW
16.-18. SSW
24.-26.
SSW
32.-34.
SSW
36.-38.
SSW |
| |
| 4.
- 8. Schwangerschaftswoche (SSW) |
Arbeitgeberbescheinigung,
Toxoplasmose-Test.
Die Toxoplasmose ist eine Infektion, die hauptsächlich
durch Katzenkontakt zustande kommt. Bei Erstinfektion der Mutter
kurz vor oder während der Schwangerschaft können,
ohne Behandlung, schwerwiegende Folgen für das Kind auftreten:
von Verkalkungen im Gehirn mit möglichen Krampfanfällen
bis hin zum Wasserkopf oder zur Blindheit. Ca. 40% aller Schwangeren
haben diese Infektion durchgemacht und sind daher geschützt.
Bei nicht geschützten Schwangeren sollte eine Kontrolle
in der Frühschwangerschaft erfolgen. Falls eine akute Infektion
festgestellt wird, wird eine Behandlung empfohlen. |
| |
|
nach oben > |
| |
| 11.
- 14. SSW |
Frühscreening-Downsyndrom (Mongolismus) - sog. NT (NackenTransparenz
oder Nackenfalte)-Messung. Eine ganz neue Methode, mit der man
Fehlbildungen im Mutterleib erkennen kann, wird mit einer speziellen
Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Dabei wird der Embryo
an bestimmten Stellen vermessen. Zusätzlich wird Ihnen
Blut abgenommen. Man erhält dann eine statistische Aussage
über die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Fehlbildung,
die im Volkmund als "Mongoloismus" bezeichnet wird.
Der medizinische Begriff hierfür ist Down-Syndrom oder
Trisomie 21. In der Kombination von NT-Messung mit den Blutergebnissen
wird eine Erkennungsrate der Trisomie 21 von 90% erreicht.
Sie haben durch diese Untersuchung die Möglichkeit, bereits
frühzeitig zu erfahren, ob das Risiko einer Fehlbildung
vorliegt.
Eine weitere Untersuchungsmethode auf mögliche Fehlbildungen
des heranreifenden Kindes ist die Untersuchung des Fruchtwassers,
das durch eine Punktion (Amniocentese) gewonnen wird. Mit dieser
Untersuchung kann das Down-Syndrom sicher ausgeschlossen werden.
Die Amniocentese wird in der Regel nur empfohlen, wenn die Ergebnisse
der NT-Messung ein erhöhtes Risiko aufweisen oder die Schwangere
das 35. Lebensjahr erreicht hat. |
| |
| |
| |
| 16.
- 18. SSW |
Wunschultraschall
- Babyfernsehen |
| |
|
nach oben > |
| |
| 24.
- 26. SSW |
Wunschultraschall
- Babyfernsehen, eventuell Toxoplasmose-Test, Blutzuckerbelastungs-Test
/ Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft kann eine Zuckerkrankheit auftreten,
die sich nach der Entbindung wieder bessert (Gestationsdiabetes).
Im Rahmen der gesetzlichen Routineuntersuchungen werden ca.20%
dieser Erkrankungen nicht erkannt. Durch den erhöhten Blutzuckerspiegel
kann sich beim Kind eine erhöhte Rate von Mißbildungen
ergeben, ein zu großes Herz, ein zu großes Kind
oder in Extremfällen ein Absterben des Kindes im Mutterleib.
Es wird daher die Durchführung eines Zuckerbelastungstests
empfohlen, um diese Erkrankung auszuschließen. |
| |
| |
| |
| 32.
- 34. SSW |
Wunschultraschall - Babyfernsehen |
| |
|
nach oben > |
| |
| 36.
- 38. SSW |
Untersuchung auf Bakterien:
kurz vor der Geburt kann durch die Untersuchung eines Scheidenabstrichs
ausgeschlossen werden, dass sich in den Geburtswegen Bakterien
befinden, die Ihr Kind unter der Geburt infizieren können
und dann zu Infektionen, wie z.B.Lungenentzündung, beim
Kind führen. Es handelt sich B-Streptokokken. Falls diese
bei Ihnen nachgewiessen werden, kann noch vor oder unter der
Geburt eine entsprechende Therapie erfolgen.
Wunschultraschall vor der Geburt:
eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der 36. SSW
ist sinnvoll, um die Lage des Kindes im Mutterleib vor der Geburt
zu bestimmen. Dabei wird ebenfalls der Mutterkuchen (Plazenta)
beurteilt und das Verhältniss von Fruchtwassermenge zu
Kindsgröße bestimmt. Eine solche Untersuchung hilft,
eventuell unter der Geburt auftretende Komplikationen zu vermeiden. |
| |
| |
| |
| HINWEIS:
alle o.a. Selbstzahlerleistungen führen wir auf Ihren Wunsch
durch. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
( GKV ) ist rechtlich nach § 12 Abs.1 Sozialgesetzbuch
nicht möglich. Falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie
uns gerne an. Wir werden Sie stets nach dem neuesten Stand der
medizinischen Kenntnisse beraten. |
| |
|
nach oben > |
| |